Häufige Fragen – FAQs

Der Streuobstgenussschein ist steuerlich als Spende zu betrachten.
Der Schein selbst gilt als Beleg und es wird daher keine extra Bescheinigung erteilt.
Der Streuobstgenussschein ist in dieser Hinsicht ein symbolisches Wertpapier. Eine Ertragsbeteiligung ist nicht vorgesehen. Bedenken Sie auch, dass bis zum Ertrag des Hochstamms etliche Jahre vergehen können. Selbstverständlich können Sie die geförderten Bäume besuchen und dort die Projektträger kennen lernen.
Ja, das ist möglich. Geben Sie bei der Bestellung und unter “Bestellnotiz” den Namen der Person an, die Sie beschenken möchten.
Das Zertifikat wird dann auf diese Person ausgestellt und Ihnen zugeschickt.
Über Eignung der SOS-Förderprojekt berät und entscheidet der Streuobst-Vergaberat in enger Abstimmung mit unseren Fachberater der Obstbaumpflege und der Geschäftsstelle. Dieses Zusammenwirken ermöglicht die richtige Pflanzung und Pflege der Obstbäume.
Mit dem Klick auf “Genussschein kaufen” gelangen Sie zu unserem Bestell- und Warenkorbsystem.
Wählen Sie die Menge aus, gehen Sie zu Ihrem Warenkorb und folgen Sie der Anleitung dort.
Nachdem Sie Ihre Adressdaten eingeben haben, erhalten Sie unsere Kontoverbindungsdaten für die Überweisung per Vorkasse.
Sobald Sie Ihre Bestellung abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
Ist die Überweisung bei uns eingegangen, senden wir Ihnen Ihren persönlichen Streuobstgenussschein zu.
Mit den Einnahmen werden Projektpartner in Mecklenburg-Vorpommern gefördert, die über einen geeigneten Streuobstbestand bzw. eine Fläche zur Neuanlage verfügen und sich als Projektpartner qualifiziert haben.