Förderung

Hintergrund und Zweck der Förderung

In der 2012 vorgelegten Strategie zur „Erhaltung und Entwicklung der Biologischen Vielfalt in Mecklenburg‐Vorpommern“ werden der Erhalt und die Mehrung hochstämmiger Streuobstbestände (Ziel 59, Aktionsfeld 59, Leuchtturmprojekt 13) gefordert.

Zudem ist festzustellen, dass das Thema Streuobst in Mecklenburg‐Vorpommern seit einigen Jahren in der öffentlichen Wahrnehmung erheblich an Bedeutung gewonnen hat.

Im „Streuobstnetzwerk MV“ kooperieren viele, über das gesamte Land verteilte Partner und in einer Reihe von Projekten und wirken in unterschiedlichen Trägerschaften zusammen.

Um diese positive Entwicklung zu unterstützen, wurde der Streuobstgenussschein® als ökologisches Wertpapier entwickelt. Mit diesen werden die vielfältigen Leistungen von Ökosystemen in Wert gesetzt, ihr Erhalt und ihre Pflege werden somit finanzierbar.

Unternehmen und Privatpersonen, die Streuobstgenussscheine erwerben, ermöglichen die Unterstützung von Projekten nach dem Streuobstgenussschein‐Standard.

Gegenstand der Förderung

Die zur Verfügung gestellten Mittel werden im Rahmen der SOS‐Projektförderung insbesondere für

  • die Neuanlage auf verfügbaren Flächen
  • die Pflege und Erhaltung vorhandener Streuobstbestände,
  • die Revitalisierung von Altbaumbeständen,

eingesetzt.

Dabei werden bevorzugt Projekte gefördert, die sich in ihrem Selbstverständnis als Impulsgeber für eine nachhaltige Regionalentwicklung, etwa in den Bereichen „Produktveredelung“, „Profilierung außerschulischer Bildungsstandorte“, „nachhaltiger Tourismus“ etc. verstehen und glaubhaft in diesem Sinne agieren (Leitbild, Vereinssatzungen, öffentliche Erklärungen usw.).

Geförderte Projekte erbringen neben der Verbesserung der Biodiversität verschiedenste Ökosystemleistungen. Sie sind mehrdimensional angelegt und entwickeln ökonomische, ökologische und soziale Fragestellungen im Einklang.

Die Projekte sollen auf Langfristigkeit angelegt sein und sich an den möglichen Lebensdauern der Baumbestände orientieren. Die Anlage und/ oder die Pflege der Streuobstwiesen soll der Praxisempfehlung der Fachberater*innen folgen.

Geförderte Projekte sollen transparent arbeiten und als Lernorte für andere Standorte fungieren. Insbesondere Land‐Stadt‐Beziehungen werden durch die Projekte unterstützt.

Die Projekte sind für Besuchende und die netzwerkbezogene Öffentlichkeitsarbeit offen und nehmen regelmäßig an angebotenen Austauschtreffen teil.

Zuwendungsempfänger

Mögliche Zuwendungsempfänger sind Vereine, Privatpersonen, Gruppen, Kommunen, Flächenbesitzer und ‐pächter. Nicht gefördert werden gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben, etwa im Bereich von Ausgleichsmaßnahmen. Mischfinanzierungen, d. h. die Ergänzung öffentlicher Fördermittel durch Einnahmen aus dem Genussscheinverkauf sind ebenfalls ausgeschlossen.

Art, Umfang und Höhe

Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Gefördert werden Neuanpflanzungen, Pflege von Neuanlagen von Streuobstwiesen und die Pflege von Altbeständen. In Ausnahmefällen können Marketingmaßnahmen, Projekte der Bildung für Nachhaltige Entwicklung ‐ BNE ‐ und weitere Vorhaben gefördert werden.

Förderfähig sind in der Regel folgende Projektausgaben

  • je Baum‐Neuanpflanzung max. 100 €
  • Erziehungspflege je Baum max. 10 € pro Jahr
  • Altbestandspflege je Baum max. 100 € insgesamt

Ein Anspruch auf Förderung in einer bestimmten Höhe besteht nicht.

Im Zuschuss enthalten sind 20 % Mittel für die Gewährleistung der Fachlichkeit im Obstbau und 10 % für eine solidarische Rücklage. Diese werden nicht ausgezahlt, sondern direkt verwendet.

Verfahren

Die Vergabe erfolgt durch den Vergaberat nach Vorlage des elektronisch bereitgestellten Antragsformulars. Dieser ist bis zum 15. Juli des jeweiligen Jahres ausgefüllt ‐ vorzugsweise elektronisch ‐ an die Geschäftsstelle bei der Akademie für Nachhaltige Entwicklung (ANE) zu senden.

Nach einer ersten Betrachtung durch die Geschäftsstelle erhalten Sie eine Bestätigung und Information über die grundsätzliche Förderwürdigkeit. Im dritten Quartal entscheidet der Vergaberat über die Förderung nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel.

Nachdem der Bescheid bzw. die gemeinsame Vereinbarung über die Zusammenarbeit für die kommenden 10 Jahre an Sie ergangen sind, können Sie die Fördersumme anfordern, verwenden und die Ausgaben mit einem einfachen Verwendungsnachweis dokumentieren.

Mit der gemeinsamen Vereinbarung über die Zusammenarbeit erhalten Sie weitere Informationen über Ihre Eintragung in der Streuobst‐Online‐Datenbank, die Teilnahme am jährlichen Netzwerk‐Treffen und die Verwendung des SOS‐Logos.

Materialien

Weitere Informationen

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Pflanzung und Pflege

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