Der Hochstamm Deutschland e.V. mit Sitz in Baden-Württemberg erarbeitet in diesen Tagen und Wochen einen Antrag, der die Hochstamm-Streuobstwiesen auf die Liste des Immaterielles Kulturerbes der UNESCO bringen soll.
Die Geschäftsstelle des Streuobstgenussscheins unterstützt diesen Antrag und ermuntert Ihre Unterstützerinnen und Unterstützer sich dieser Initiative anzuschließen.
Auf www.hochstamm-deutschland.de/#kulturerbe gibt es bis Ende Oktober 2019, die Möglichkeit sich an dem Antrag und/oder dem Beitrag Mecklenburg-Vorpommerns zu beteiligen. Außerdem gibt es dort auch die Option, sich als Einzelperson, Gemeinschaft, Gruppe oder Verein zur Unterstützung des Vorhabens in die Unterstützerliste eintragen zu lassen und damit der Initiative zu noch größerer Resonanz zu verhelfen.
Hintergrundinformationen
Was ist ein Immaterielles Kulturerbe?
Immaterielle Kulturerbe sind kulturelle Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen getragen und von Generation zu Generation weitergegeben und weiterentwickelt werden. Bezeichnend für dieses Kulturerbe ist sein immaterieller Charakter: Im Vergleich zu unbeweglichen Bauten und beweglichen Gegenständen ist das Immaterielle Kulturerbe nicht anfassbar, sondern an den Menschen gebunden und wird durch das Engagement seiner Träger lebendig gehalten.
Wieso ist Streuobst ein Immaterielles Kulturerbe?
Streuobstlandschaften als Äcker, Wiesen oder Alleen mit hochstämmigen, großkronigen Obstbäumen wurden nicht einfach aufgebaut wie ein Gebäude. Sie sind aus einer landwirtschaftlich-kulturellen Entwicklung entstanden und damit direkt an menschliches Wissen gebunden. Die Anlage, Bewirtschaftung und Pflege von Streuobstwiesen, das Züchten von Obstsorten und die Ernte sowie Verarbeitung des Obstes beruhen auf umfangreichem Erfahrungswissen im Umgang mit der Natur. Neben kulturellen Ausdrucksformen wie Erntefesten und -ritualen wurden über Jahrhunderte hinweg spezielle Handwerkstechniken z.B. zur Pflege von Streuobstbäumen entwickelt und verfeinert.
Dieses Erfahrungswissen und die traditionellen Handwerkstechniken drohen vielerorts verloren zu gehen. Somit ist ein reiner Objektschutz von Streuobstbeständen wirkungslos, wenn nicht auch das Wissen um kontinuierliche Erhaltung und Anpassung von Streuobstbeständen geschützt und an künftige Generationen weitervermittelt wird.
Die kulturellen Eigenschaften von Streuobst stimmen mit den UNESCO-Kriterien in folgenden Punkten überein:
- Wissen und Bräuche in Bezug auf die Natur und das Universum
- Traditionelle Handwerkstechniken
- Bräuche, Rituale und Feste
Was ist der Nutzen einer Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe?
Bereits der Prozess der Antragstellung und die Erarbeitung des Antrags unter Beteiligung aller Streuobst-Akteure wird zu einer stärkeren Vernetzung der Streuobst-Bewirtschafter führen und den Gemeinsinn derselben stärken. Darüber hinaus ist die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes bzw. die Liste der UNESCO eine öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und würdigt das große Engagement aller Streuobstwiesenfreunde.
Die öffentliche Aufmerksamkeit trägt dazu bei, das Bewusstsein der Öffentlichkeit über die Bedeutung von Streuobst für unsere Kulturgeschichte, das Verarbeitungshandwerk oder die Sortenvielfalt zu stärken. Außerdem kann sie auch dazu genutzt werden, die Lebendigkeit unsere Kulturform zu erhalten.
Eine Anerkennung als Immaterielle Kulturerbe stärkt das Selbstbewusstsein der Streuobst-Community, vermittelt ein Gefühl von Zugehörigkeit und bietet somit Boden für weitere Projekte, Kooperationen und Vernetzung von Streuobstakteuren.
Wieso stellt Hochstamm Deutschland e.V. diesen Antrag?
Die Idee, Streuobst auf die Liste des Immateriellen Kulturerbes zu bringen, entstand bereits vor vier Jahren beim Landesweiten Streuobsttag Baden-Württemberg 2015. Wir haben diese Idee seitdem im Rahmen der Streuobsttage z.B. über einen eigenen Newsletter weitergetragen und diskutiert. Hochstamm Deutschland e.V. ist teilweise aus der Vernetzung der Streuobsttage entstanden und hat in diesem Jahr die Initiative ergriffen, die Antragstellung als bundesweites Kooperationsprojekt zu organisieren.
Wir setzen uns für den Schutz, Erhalt und die Weiterentwicklung der Hochstamm-Streuobstbestände ein und sind davon überzeugt, dass die Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe dazu beitragen kann. Unser Ziel ist es, möglichst viele Streuobst-Akteure in die Antragserarbeitung einzubinden und über verschiedene Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit zu informieren. Der Antrag soll somit gemeinsam mit den Trägern des Kulturerbes offen erarbeitet werden.
Wie kann ich mich konkret an der Antragstellung beteiligen?
Wir informieren Sie regelmäßig über unseren Newsletter und auf unsere Homepage über Möglichkeiten zur Mitarbeit und über die konkreten Inhalte des Antrags (Eintragung unter www.hochstamm-deutschland.de/#kulturerbe)
Helfen Sie uns bei der Erstellung des Antrags und senden Sie uns geeignete Materialien (Beiträge, Literatur, Forschungsergebnisse, eigene Erfahrungsberichte etc.) zu. Hier finden Sie das aufbereitete Antragsformular mit den darzustellenden Inhalten.
Wenn Sie die Idee „Streuobst als Immaterielles Kulturerbe“ mittragen und Teil einer starken Gemeinschaft werden wollen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten zur Beteiligung und Unterstützung:
- Sie können natürlich jederzeit Mitglied werden beim gemeinnützigen Verein Hochstamm Deutschland e.V. werden.
- Tragen Sie sich als Einzelperson, Gemeinschaft, Gruppe oder Verein zur Unterstützung des Vorhabens in unserer Unterstützerliste ein.
- Nehmen Sie bis zum 8. September an unserem Fotowettbewerb mit dem Thema “Kulturgut Streuobst” teil.
(Quelle der Hintergrundinformationen: www.hochstamm-deutschland.de/#kulturerbe)